Genehmigungen
Der Amtsdirektor für Abfallwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen hat folgende Ermächtigung erteilt:
- Verwertung/ Rückgewinnung (R5) anderer organischer Stoffe
- Austausch (R12) und
- Ansammlung (R13) von gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Einheitliche Genehmigung für neue Anlagen zur Wiederverwertung/Entsorgung (Art. 208 des Gesetzesdekrets vom 3. April 2006, Nr. 152): mit der Ermächtigungsnummer 5647 gültig wom 26/01/2023 bis 31/12/2027
Die Handelskammer Bozen hat folgende Genehmigung erteilt:
- Transport der Abfälle mittels des Lastkraftwagens
Eintragungsnummer BZ/003440 gültig vom 27/09/2022 bis 21/10/2027
Bescheinigung über die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) 1071/2009:
- Gewerbliche Güterbeförderung mit Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3500 kg.